"Geld-zurück-Garantie"
See- und Binnenfunkzeugnisse
Um die Verkehrsabwicklung zum Beispiel beim Schleusen oder bei der Alarmierung im Seenotfall im Binnen- und im Seebereich zu erleichtern empfiehlt sich für jeden Sportbootfahrer je nach Fahrrevier ein gültiges Sprechfunkzeugnis.
Seit dem 01.01.2003 sind für die Sport- und Freizeitschiffer nur noch drei Dokumente von Bedeutung:
Seit dem 01.01.2003 sind für die Sport- und Freizeitschiffer nur noch drei Dokumente von Bedeutung:
Für die Binnenschifffahrt gibt es nur noch ein Funkzeugnis:
- Das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnenschifffahrt) gilt für den UKW-Bereich und berechtigt nicht zur Teilnahme am GMDSS (Seefunk). Voraussetzung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.
Für die Seeschiffahrt gibt es zwei Funkzeugnisse:
- Das SRC (Short Range Certificate): Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis für UKW-Anlagen mit digitalem Selektivruf. Es berechtigt zur Teilnahme am GMDSS (GMDSS = weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem). Voraussetzung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Dieses Zeugnis entspricht dem heutigen UKW-Betriebszeugnis I.
- Das LRC (Long Range Certificate): Allgemeines Funkbetriebszeugnis für UKW-Anlagen und Grenz- und Kurzwellengeräte mit digitalem Selektivruf und Satellitenfunkgeräten. Es berechtigt zur Teilnahme am GMDSS. Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
See- und Binnenfunkzeugnisse - Unsere Kurse
Zur Vorbereitung auf die verschiedenen Prüfungen führen wir in unserer Schule in Münster-Gelmer unterschiedliche Kurse durch.
UBI (UKW – Binnenfunkzeugnis)
- Abendkurse: Die Ausbildung erfolgt an ca. 6 Unterrichtsabenden je 2 Stunden
- oder als Wochenendkurs: an einem Wochenende
- Lehrgangsgebühr € 170,--
- Lehrmaterial € 21,--
- Zzgl. Prüfungsgebühr DMYV/DSV
Achtung:
Seit 1. Januar 2010 müssen Charteryachten innerhalb der EU sowie in Kroatien mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein. Somit ist für den Skipper/Fahrzeugführer dieser Charteryacht ein Seefunkzeugnis gesetzlich vorgeschrieben!!!
Seit 1. Januar 2010 müssen Charteryachten innerhalb der EU sowie in Kroatien mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein. Somit ist für den Skipper/Fahrzeugführer dieser Charteryacht ein Seefunkzeugnis gesetzlich vorgeschrieben!!!
SRC = Short Range Certificate (Seefunkzeugnis)
- Abendkurse: Die Ausbildung erfolgt an ca. 8 Unterrichtsabenden je 2 Stunden
- oder als Wochenendkurs: an zwei Wochenenden.
- Lehrgangsgebühr: € 235,--
- Lehrmaterial: € 32,--
- Zzgl. Prüfungsgebühr DMYV/DSV
LRC = Long Range Certificate (Seefunkzeugnis)
- Abendkurse: Die Ausbildung erfolgt an ca. 10 Unterrichtsabenden je 2 Stunden
- oder als Wochenendkurs: an zwei Wochenenden.
- Lehrgangsgebühr: € 395,00
- Lehrmaterial: € 39,50
- Zzgl. Prüfungsgebühr DMYV/DSV
Kombikurs UBI + SRC
- Lehrgangsgebühr € 375,-
Die Abendkurse finden an unterschiedlichen Werktagen 1-2 mal pro Woche von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr statt.
Die Wochenendkurse beginnen Freitag um 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag beginnen wir um 09.00 Uhr und enden ca. um 15.30 Uhr.
Die Wochenendkurse beginnen Freitag um 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag beginnen wir um 09.00 Uhr und enden ca. um 15.30 Uhr.
Termine
Hier finden Sie die aktuellen Termine für die Ausbildungung für Funkzeugnisse.
